Finanzielle Hilfen - ein Lichtblick für die Tanzszene
Wissenswertes

Finanzielle Hilfen – ein Lichtblick für die Tanzszene

Die Auswirkungen des Lockdown lights sind noch immer in der Tanzszene zu spüren. Aus diesem Grund bangen viele Tanzschulen und auch TänzerInnen um ihre Existenz. Ein Lichtblick in dieser Krise könnten die Vielzahl an finanzielle Hilfen darstellen. Dieser Blogbeitrag soll Euch darüber informieren, welche finanzielle Hilfen für Euch in Betracht kommen und wie ihr sie erhalten könnt.

In der Krise Gutes tun – Aktion #Dancepatriot

Wir von MIRABESQUE möchten Stellung beziehen und uns für die Tanzszene einsetzen. Aus diesem Grund haben wir die Aktion #Dancepatriot ins Leben gerufen. Um was es dabei geht?

Wir spenden den gesamten Erlös aus dem Verkauf unserer “Limited Fashion Bag #Dancepatriot” und den “Postkarten Tanzmotive #Dancepatriot” an Tanzschulen und TänzerInnen. Die Tanzschulen und TänzerInnen die in den Charity-Topf aufgenommen werden wollen, müssen sich bei uns mit einem einmünitigen, kreativen Video bewerben. Dieses Video teilen wir dann über Instagram IGTV mit unserer Community und lassen sie darüber abstimmen, welches Video ihnen am besten gefällt. Dabei zählt jede Interaktion: Like, Kommentar, Repost.

Am Ende kommen die 10 Bewerber mit den meisten Interaktionen in die engere Auswahl. Die Community stimmt dann noch einmal ab, wer welchen Anteil vom Charity-Topf erhält. Die näheren Teilnahmebedingungen findest du auf unserer Charityseite.

Künstler stehen füreinander ein – Aktion #KunstNothilfe

Eine weitere Spendenaktion, die darauf abzielt, die Kunst- und Kulturschaffenden in der Krise zu unterstützen, ist die Kunst-Nothilfe des Elinor-Netzwerk. Kulturschaffende werden bis zu einem Beitrag von 1000€ unterstützt. Voraussetzung ist dabei, dass man Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) ist. In der Künstlersozialkasse kann jeder aufgenommen werden, der eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorrübergehend ausübt.

Damit der Spendentopf später an die Kulturschaffenden ausgezahlt werden kann, sammelt die Kunst-Nothilfe Spenden von Menschen, die die Kunst- und Kulturszene unterstützen wollen. Ab einem Beitrag von 5€ kannst Du Künstler unterstützen. Mittlerweile sind schon 297.812 € an Spenden zusammenkommen. Damit konnten schon 323 Kunstschaffenden eine Hilfe erhalten. Zudem gibt es rund um die Kunst-Nothilfe auch Aktionen. So wurde z.B. der komplette Verkaufserlös des Buches “Tage wie diese” an die Kunst-Nothilfe gespendet.

Finanzielle Hilfen von Bundesebene – “Neustart Kultur”

Die Bundesregierung für Kultur und Medien hat ein neues Hilfsprogramm ins Leben gerufen: Neustart Kultur. Ziel dieses Hilfsprogramms ist es, das kulturelle Leben wieder aufblühen zu lassen, den Menschen kulturelle und künstlerische Angebote und damit auch ein Stück Rückkehr zur Normalität kultureller Bildung, gesellschaftlicher Kommunikation und des geistigen Austausches zu geben. Dieses Gesamtpaket untergliedert sich in verschiedene Teilprogramme wie z.B. in das Hilfsprogramm Tanz.

Das „Hilfsprogramm Tanz“ zielt auf die Stärkung der Strukturen des Tanzsektors ab, ermöglicht kreatives Produzieren auch außerhalb der bisherigen Theaterräume und unterstützt Tanzschaffende unmittelbar. Dabei gibt es drei verschiedene Module: Tanzpakt Reconnect, Dis-Tanzen und NPN – Stepping Out. Zur Umsetzung des Programms stellt die BKM in den Jahren 2020 und 2021 einmalig bis zu 20 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Wer kann Zuwendungsempfänger dieser Maßnahme werden?

Du kannst einen Antrag für diese Zuwendung stellen, wenn Du eine natürliche oder juristische Person des professionellen Tanzes bist mit Sitz in Deutschland. Darüber hinaus können auch Produktionszentren, Spielstätten und Einrichtungen der Tanzpädagogik, Produktionsbüros, Festivals, Archive und Netzwerke einen Antrag stellen. Zudem darfst Du nicht überwiegend öffentlich finanziert werden und Du musst eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können. Auch musst Du in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Fördermodule

  • Modul A: TANZPAKT RECONNECT – Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen: Gefördert werden KünstlerInnen, Ensembles, Kollektive, Produktionszentren und -büros, Spielstätten, Festivals, Archive und Tanznetzwerke. Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 50.000 und max. 250.000 €.
  • Modul B: DIS-TANZEN – Förderprogramm für Soloselbständige Tanzschaffende (DIS-TANZ-SOLO) und Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen (DIS-TANZ-IMPULS): Gefördert werden zum einen ChoreografInnen, TänzerInnen, DramaturgInnen, ProduzentInnen, KuratorInnen, TechnikerInnen, TanzvermittlerInnen (Soloselbstständige) und zum anderen Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik. Die Höhe der Förderung für Soloselbstständige beträgt mindestens 4.500 € bis zu 13.500 € für mindestens 3 und bis zu 9 Monaten. Eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen des Bundes ist dabei im Förderzeitraum ausgeschlossen. Die Höhe der Förderung für Tanzschulen beträgt i.d.R. mind. 10.000 € bis max. 20.000 €.
  • Modul C: NPN-STEPPING OUT – Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen: Einzelkünstlerinnen und -künstler, Tanzdozentinnen und -dozenten, Tanzensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Produktionsbüros und Tanznetzwerke. Die Höhe der Förderung beträgt  i.d.R. 10.000 bis max. 50.000 € pro Projekt.

Antragsfrist

Für die meisten Module ist die Antragsfrist schon verstrichen. Allerdings wird es bald neue Vergabetermine geben. Wir werden Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten und diese Seite ständig aktualisieren.

Der Förderantrag kann per Download bzw. online oder per E-Mail bei den mittelausreichenden Stellen eingereicht werden:

Folgende Unterlagen (max. 3-5 pdf-Dateien, max. 5 MB) sind beizufügen bzw. hochzuladen:

  • Förderantrag: ausgefüllte Original-Datei sowie als gescannte pdf-Datei mit händischer
    Unterschrift bzw. online-Antrag
  • ggf. gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, Handels /Vereinsregisterauszug
  • Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners
  • bei juristischen Personen Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung(z. B. Auszug aus Prüfberichten)
  • zusätzliche Nachweise sind in den jeweiligen Antragsformularen aufgelistet.

KfW-Schnellkredit 2020

Um die Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler auch einen KfW-Kredit erhalten. Den Kredit kann man bei einer Bank oder Sparkasse beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Dadurch wird auch die Chance einer Kreditzusage erhöht.

Kommt für mich eine solche Förderung in Betracht?

Förderung erhalten Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Zudem muss man in den Jahren 2017-2019 im Durchschnitt einen Gewinn erzielt haben.

Max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 pro Unternehmensgruppe

  • 300.000 Euro (max.) pro Unternehmensgruppe bis einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen.
  • 500.000 Euro (max.) pro Unternehmensgruppe mit mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.
  • 800.000 Euro (max.) pro Unternehmensgruppe mit mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen.

Zudem hat man bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung und 2 Jahre keine Tilgung. Darüber hinaus gibt es keine Risikoprüfung durch die Bank und die KfW übernimmt zu 100% das Risiko.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes

Damit wird jeder Betrieb unterstützt, der temporär geschlossen wurde aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen. Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Dabei geht es insbesondere darum, die Fixkosten einzudämmen, die trotz der Schließung der Betriebe immer noch anfallen.

Bezugspunkt für die Kostenpauschale ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen.

Anträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Damit wird die altbewährte Überbrückungshilfe an die veränderte Situation angepasst und für den Zeitraum von Januar 2021 – Juni 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III).

Finanzielle Hilfe für Österreich

Ebenso möchten wir auf die Situation der finanziellen Hilfen in Österreich eingehen. Eine erste Anlaufstelle ist die Seite der WKO. Dort werden detailliert die Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen aufgezählt, sodass wir von einer eigenen Darstellung absehen. Wenn allerdings Bedarf besteht, gehen wir auch gerne gesondert noch einmal auf dieses Thema ein.

Abschließende Worte

Dieser Beitrag soll Euch nur einen Überblick über die Möglichkeiten geben, finanzielle Hilfen zu beantragen. Informiert Euch gerne zusätzlich noch auf den von uns verlinkten Seiten.

Wir von MIRABESQUE recherchieren weiterhin und informieren Euch, sobald sich Neuigkeiten ergeben. Bleibt gesund!

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